Bitte beachten Sie vor dem Behandlungsbeginn
Bedarf an ärztlicher Verordnung
Um eine physiotherapeutische Behandlung erhalten zu können, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese muss neben ihren persönlichen Daten
beinhalten.
Abstand von einer ärztlichen Verordnung kann nur genommen werden, wenn Sie die Leistung ihrer/s Physiotherapeuten/in ausschließlich zur Prävention dient. Präventive Leistungen dürfen berufsrechtlich nur an gesunden Menschen erbracht werden. Sollten Sie z.B. unter Schmerzen leiden oder sind Ihnen andere behandlungsbedürftige Leiden bekannt, teilen Sie dies Ihrem/er Physiotherapeuten/in sofort mit.
Bewilligung Ihrer ärztlichen Verordnung bei Ihrem Krankenversicherungsträger
Vor Ihrem ersten Termin müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse die aktuelle Verordnung innerhalb von 4 Wochen bewilligen lassen, um eine Kostenübernahme des aktuellen Kassentarifs, der Physiotherapiebehandlungen nach Beendigung und Bezahlung der verordneten Einheiten, ihrer Krankenkasse erwarten zu können.
Verrechnung der Leistungen
Die Kosten für die Behandlungen ergeben sich aus den Einzelleistungen, der benötigten Zeit und dem eventuell für die Behandlung benötigtem Material und werden Ihnen bei Terminvereinbarung (soweit als möglich) bekannt gegeben. Sollte dies einmal nicht geschehen, bitten wir Sie, dies noch einmal zu hinterfragen.
Kein Therapeut der Praxis Bodyrepair hat einen Kassenvertrag mit Ihrer Krankenkasse. Sie begleichen die Kosten der Behandlungen direkt mit dem/der behandelnden Physiotherapeuten/in als Wahltherapeuten/in.
Im Anschluss suchen Sie bei ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um teilweise Rückerstattung gemäß dem Kassentarif an. Angaben zu dem zu erwartenden Kostenzuschuss können nur unter Vorbehalt der Aussage Ihres Sozialversicherungsträgers gegeben werden.
Zahlungsinformation
Ihr/ihre Physiotherapeut/in stellt Ihnen nach erhaltener Behandlung oder auch Behandlungsserie der ärztlichen Verordnung, eine Honorarnote über die Gesamtkosten der Behandlungen aus. Sie können folgende Zahlungsmöglichkeiten wählen:
Auf der Honorarnote ist die Fälligkeit der Bezahlung zu entnehmen. Um eine Teilrückerstattung der Behandlungskosten ihres Krankenversicherungsträgers zu erhalten, benötigen Sie eine Bewilligung der ärztlichen Verordnung durch die chefärztliche Abteilung ihrer zuständigen Krankenversicherung.
Reichen Sie nach abgeschlossener Behandlung:
Außerdem ist es für die Kostenübernahme wichtig, die von dem Versicherungsträger vorgegebenen Behandlungsfristen einzuhalten.
Über diese bitten wir Sie sich selbstständig bei ihrem Versicherungsträger zu informieren. Sollte eine Einhaltung dieser Fristen nicht möglich sein, kann der/die behandelnde Therapeut/in nicht für ein Ausbleiben der Kostenrückerstattung des Krankenversicherungsträgers zur Rechenschaft gezogen werden.
Befundung
Für eine fachgerechte Behandlung wird eine ausführliche Anamnese durchgeführt. Hierfür benötigt ihr/e Physiotherapeut/in ihre Mithilfe. Bitte bringen Sie in diesem Zusammenhang zum ersten Termin alle relevanten Befunde mit. Wird dem Therapeuten eine behandlungsrelevante Information vorenthalten, kann er/sie nicht für die bestmögliche Behandlungsverlauf und Erfolg garantieren.
Ablauf der Therapie
Einzelbetreuung
Ihr/Ihre Physiotherapeut/in steht Ihnen für die Dauer der Behandlung persönlich zur Verfügung. Er oder Sie ist auch Ihr Ansprechpartner bei organisatorischen und fachlichen Fragen der Behandlung. Zudem wird folgender Leitfaden für den Behandlungsaufbau als Ansatz genommen und je nach Befund mehr oder weniger beleuchtet:
Behandlung
Die Behandlungsleistung Ihrer/s Physiotherapeuten/in setzt sich aus allen unmittelbar mit Ihnen und für Sie erbrachten Maßnahmen zusammen wie insbesondere:
Grundsätze der Physiotherapiebehandlung
Gesetzliches: Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in der geltenden Fassung. (MTD-Gesetz)
Selbstbestimmung: Ihr/e Physiotherapeut/in unterbreitet Ihnen auf der Grundlage der ärztlichen Verordnung und der Erstbegutachtung einen Behandlungsvorschlag. Es obliegt Ihnen dieses Angebot anzunehmen oder Anpassungen mit Ihrer/m Physiotherapeuten/in abzusprechen.
Verschwiegenheit: Alle Informationen, die Sie Ihrer/m Physiotherapeuten/in geben, unterliegen der absoluten Verschwiegenheitspflicht. Ohne Ihr Wollen werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte sich eine Informationsweitergabe aus medizinisch-therapeutischen Gründen als sinnvoll und notwendig erweisen, wird sich Ihr/e Physiotherapeut/in mit Ihnen darüber beraten. Dasselbe gilt für die aus gesetzlichen Gründen verpflichtende Dokumentation.
Ihr Anteil an einer erfolgreichen Behandlung
Im Rahmen des Erstgespräches werden Behandlungsziel und deren Maßnahmen besprochen und vereinbart. Ihr/e Physiotherapeut/in ist ein Begleiter auf ihrem ganz persönlichen Weg und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Eine erfolgreiche Behandlung setzt voraus, dass Sie Ihrer/m Physiotherapeuten/in Auskunft geben, über ihren Gesundheitszustand und die mit den aktuellen Beschwerden in Zusammenhang stehenden sowie bisher vorgenommenen Untersuchungen und Behandlungen. Ihr/e Physiotherapeut/in unterstützt Sie dabei durch gezielte Fragestellungen.
Zur Erreichung des bestmöglichen Behandlungserfolges ist dabei ihre Mithilfe unentbehrlich. Mithilfe kann hierbei bedeuten, bestimmte Handlungsanleitungen zu befolgen, erlernte Übungen zu wiederholen oder auch gewisse Handlungen zu unterlassen.
Ergibt sich der Eindruck, dass der Behandlungserfolg z.B. mangels ihrer Mithilfe nicht erreichbar erscheint, wird Sie Ihr/e Physiotherapeut/in darauf ansprechen und versuchen, eine Lösung anzubieten.
Behandlungstermin wahrnehmen oder rechtzeitig absagen
Sobald Ihnen die Behandlungstermine übergeben oder zugesendet wurden, geht der/die Therapeut/-in davon aus, dass Sie alle vereinbarten Termine wahrnehmen können, wenn Sie diese nicht fristgerecht ändern lassen oder absagen.
Können Sie einmal einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, diesen Termin unverzüglich, spätestens aber (werktags) 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin, Ihrer/m Physiotherapeuten/in mitzuteilen. Sollte dies nicht eingehalten werden, behält sich Ihr/e Therapeut/-in das Recht vor, den nicht wahrgenommenen Termin in der Höhe jener Kosten, die Sie auch bei durchgeführter Behandlung zu zahlen gehabt hätten, in Rechnung zu stellen. Diese Ausfallkosten können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.
Gerichtsvereinbarung
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus und im Zusammenhang mit dem auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Behandlungsvertrag ergebenden Streitigkeiten, ist das sachlich zuständige Gericht mit dem Berufssitz in Bregenz. Auf das Vertragsverhältnis kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.